Gemeinschaft Usa-Gärten e.V.61231 Bad Nauheim
Satzung:
Inhaltsübersicht:
1. Name, Sitz und Aufgaben des Vereins
2. Erwerb d. Mitgliedschaft und Gartenübernahme
3. Beendigung der Mitgliedschaft und des
Pachtverhältnisses
4. Gartenwechsel
5. Mitgliederversammlung
6. Vorstand und Kassenprüfer
7. Finanzhaushalt
8. Sonstige Bestimmungen
9. Ehrungen
10. Schussbestimmungen
1.
Sitz und Aufgaben des Vereins
1.1 Die Pächter der am Promenadenweg entlang der
Usa in Bad Nauheim gelegenen Dauerkleingärten
sind in einem Verein unter dem Namen:
Gemeinschaft Usa-Gärten e.V.
zusammengeschlossen. Der Verein hat seinen Sitz
in Bad Nauheim; Geschäftsadresse ist die des
jeweiligen amtierenden Vorsitzenden. Der Verein
ist beim Amtsgericht Friedberg in Hessen im Ver-
einsregister unter der Nummer 321 eingetragen.
1.2 Rechtliche Grundlage für die Arbeit des Vereins ist
insbesondere das Bundeskleingartengesetz
(BKIeingG) in der jeweils gültigen Fassung. Nach
ihm richten sich die Pflichten und Rechte des
Vereins sowie der einzelnen Mitglieder, zugleich
auch Kleingärtner.
1.3 Der Verein ist politisch und konfessionell nicht
gebunden und verwaltet sich nach demokratischen
Grundsätzen. Er verfolgt ausschließlich und un-
mittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Ab-
schnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgaben-
ordnung in der jeweiligen Fassung.
1.4 Er ist als Zwischenpächter gegenüber dem Grund-
stückseigentümer tätig. Ihm obliegt dabei über-
wiegend die Förderung des Kleingartenwesens
nach dem Prinzip der Selbstlosigkeit sowie die
fachliche Betreuung und Unterstützung der Mit-
glieder bei der nichterwerbsmäßigen Nutzung,
insbesondere der Gewinnung von Gartenbauer-
zeugnissen für den Eigenbedarf.
1.5 Der Verein beantragt die kleingärtnerische Gemein-
nützigkeit im Sinne des BKleingG § 2.
1.6 Der Verein ist kooperatives Mitglied beim
> Obst- und Gartenbauverein Wetterau;
> Stadt- und Landesverband der Kleingärtner,
Gießen und
> Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V.,
Frankfurt
1.7 Die Selbstverwaltungsorgane des Vereins sind
> Die Mitgliederversammlung; sie findet min-
destens einmal im Jahr statt.
> Der Vorstand; er tagt nach Bedarf.
2. Erwerb d. Mitgliedschaft und Gartenübernahme
2.1 Interessenten an einem Kleingarten bewerben
sich schriftlich oder mündlich beim Vereinsvor-
stand. Über die Aufnahme in die Bewerberliste
entscheidet der Vorstand.
2.2 Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss
eines Kleingartenpachtvertrages und der damit
verbundenen Anerkennung der Vereinssatzung,
insbesondere der kleingärtnerischen Ziele des
Vereins gem. Abschnitt 1, ferner der Garten-
ordnung sowie ggf. weiterer vereinseigener
Bestimmungen.
2.3 Mit der Mitgliedschaft ist das Recht verbunden, an
Versammlungen und Abstimmungen des Vereins
teilzunehmen, sowie die Angebote des Vereins
(Fachbeberatung u.a.m.) in Anspruch zu nehmen.
Zu den Pflichten gehören die pünktliche Beglei-
chung der Geldforderungen des Vereins, die
Einhaltung der aus Vertrag, Satzung sowie ande-
rer Ordnungen sich ergebenden Bestimmungen
und die Nutzung des Gartens entsprechend den
kleingärtnerischen Zielen.
2.4 Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann auf
andere Personen nicht übertragen werden. Für die
Wahrnehmung der Pflichten sind die Mitglieder
allein verantwortlich.
3. Beendigung der Mitgliedschaft und des Pacht-
verhältnisses
3.1 Mitgliedschaft und Pachtverhältnis enden durch
Kündigung oder Tod. Im Todesfall erlischt die
Mitgliedschaft sofort, das Pachtverhältnis zum
Ende des dem Ereignis folgenden Monats.
Haben Ehegatten einen Kleingartenpachtvertrag
gemeinschaftlich abgeschlossen, werden beim
Tode des Ehegatten der Pachtvertrag und die Mit-
gliedschaft mit dem überlebenden Ehegatten
fortgesetzt. Dieser kann jedoch binnen eines
Monats erklären, das Vertragsverhältnis lösen zu
wollen. Es endet dann zum Ende des Folge-
monats.
Satzung: (1) 2 3 4 5 Gartenordnung: 1 2 3 Bebauungsplan: 1 2 3