6.2 Die Kassenprüfer werden für die Dauer von drei
Jahren gewählt. Bei der nächstfolgenden Wahl ist
ein Kassenprüfer zu ersetzen, damit nicht zwei
Kassenprüfer gemeinsam über die Dauer von zwei
Wahlperioden ihre Aufgaben wahrnehmen können.
Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Wiederwahl
zulässig.
6.3 Die Kassenprüfer haben jeweils zum Stichtag 31.
Dezember die Kassenbücher und die Jahres-
rechnung zu prüfen. Über die Prüfung ist ein Be-
richt anzufertigen und dem Vorstand vorzulegen,
sowie in der Mitgliederversammlung vorzutragen.
Der Vorstand kann Sonderprüfungen ansetzen.
6.4 Der Verein unterwirft sich der regelmäßigen
Prüfung der Geschäftsführung.
7. Finanzhaushalt
7.1 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
7.2 Aufbringung der Finanzmittel:
7.2.1 Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung
und gemäß Vorlage des Vorstands sind von den
Mitgliedern regelmäßig ein Mitgliedsbeitrag
sowie folgende Umlagen zu entrichten:
> Der Pachtzins
> Beiträge für die korporativen Mitgliedschaften
> Versicherungsbeiträge
> Die anteiligen Kosten des Wassergeldes und
des Stromgeldes
> ggf. der Ersatzbetrag für nicht geleistete
Arbeitsstunden (s. Gartenordnung 7.2.1)
Die Forderung wird mit einer Jahresrechnung erhoben,
die bis spätestens 31. März des laufenden Geschäfts-
jahres zu begleichen ist zu Gunsten der:
Gemeinschaft Usa-Gärten e.V. Bad Nauheim
Volksbank Mittelhessen
IBAN: DE18 513 900 000 090 676 709
BIC: VBMHDE5F
7.2.2 Erlöse aus Sonderveranstaltungen (z.B. Feste
o.ä.) fließen ebenfalls dem Verein zu und dürfen
nur für die satzungsmäßigen, kleingärtnerischen
Zwecke verwendet werden.
7.2.3 Der Verein unterhält jeweils zum Ende eines Ge-
schäftsjahres Finanzmittel in ausreichender
Höhe, um kurzfristig auftretenden außerordent-
lichen Verpflichtungen entsprechen zu können.
Die Höhe des Betrages soll die fünffache Summe
aller Mitgliedsbeiträge eines Jahres nicht unter-
schreiten.
7.3 Verwendung der Mittel:
7.3.1 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungs-
mäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mit-
glieder erhalten keine über diese Zwecke hin-
ausgehenden Zuwendungen des Vereins. Keine
Person darf durch Ausgaben, die dem Vereins-
zweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Um-
lagebeiträge sind zweckgebunden zu verwen-
den und im Übrigen die laufenden Geschäfte zu
finanzieren. Barauslagen, die einzelne Mitglie-
der für den Verein leisten, sind gegen Vorlage
entsprechender Belege zu erstatten.
7.3.2 Die Arbeit von Vorstandsmitgliedern wird nicht
entgolten; sie erfolgt ehrenamtlich.
7.3.3 Zwingende außerordentliche Ausgaben kann
der Vorstand in Höhe von
> €uro 500,-- für Ersatzleistungen (z.B. Geräte)
im Einzelfall und in Höhe von
> €uro 250,-- für Neuanschaffungen
im Einzelfall beschließen.
Soweit Erlöse aus Sonderveranstaltungen (Abs.7.2.2)
zur Verfügung stehen, darf der Vorstand Ausgaben
beschließen bis zur Höhe von €uro 2.500,-- für Be-
schaffungen, Veranstaltungen, Lehrausflüge u.a.
Maßnahmen, deren Kosten über die genannten Be-
tragsgrenzen hinausgehen, müssen zuvor von einer
Mitgliederversammlung im Grundsatz genehmigt
werden. Ausgenommen sind Mittel im Rahmen von
Sanierungs- und Förderprogrammen der Kleingärt-
nerverbände oder zweckgebundene Förderzuwei-
sungen von anderer Seite.
7.4 Bei einer Auflösung des Vereins übernimmt der
zuletzt amtierende Vorstand die Liquidation. Das
verbleibende Vermögen muss wiederum klein-
gärtnerischer Nutzung zugeführt werden, und
zwar möglichst auf dem Stadtgebiet von Bad
Nauheim. Zeigt sich dafür keine geeignete Mög-
lichkeit, ist der Landesverband Hessen der Klein-
gärtner e.V. einzuschalten.
8 Sonstige Bestimmungen
8.1 Die Kleingärtner müssen aufgrund ihrer Mitglied-
schaft zur Förderung der gemeinsamen Vereins-
interessen beitragen. Dazu gehören u.a. gute
Nachbarschaftsverhältnisse, eine loyale Zu-
sammenarbeit sowie die grundsätzliche Bereit-
schaft, Vereinsämter oder sonstige Dienst-
leistungen zu übernehmen.
Satzung: 1 2 3 (4) 5 Gartenordnung: 1 2 3 Bebauungsplan: 1 2 3