> Leitungstrassen Abschnitte C 13 > Natur- und Landschaftsschutz Abschnitte A 3.1    bis 3.3 > Rechtsgrundlagen Abschnitt D > Usa- Ufer Abschnitte A 1.7; 3.3 > Verkehrsflächen Abschnitte A 1.5; B 9 > Wasser Abschnitte C 11; 14; 15 > Im Abschnitt A2 sind umfangreiche Empfehlungen    für die artgerechte Wahl von Bäumen und Sträu-    chern gegeben, sowie ein Verbot der Neupflanzung    von Nadelhölzern. Diese Grünordnerische Festsetzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25) umfassen das Kleingartengebiet „Am Promena- denweg 1 und 2" allgemein. In den Gärten sind die Anpflanzungen bzw. Aufwuchs - bei üblicher klein- gärtnerischen Nutzung - im Leitfaden zur Wertermitt- lung in hessischen Klein-gärten geregelt. Herausgeber ist der Landesver-band Hessens der Kleingärtner e.V.. Im Bebauungsplan wird nicht auf Gewächshäuser eingegangen. Nach dem BKIeingG und der Kommentierung dazu haben Gewächshäuser eine Hilfsfunktion bei der kleingärtnerischen Nutzung. Die für den Kleingarten angemessene Größe reicht bis zu maximal 4 m² Grundfläche. Ebenfalls an die Garten- größe angepasst soll ein Gartenteich einschließlich Uferrand höchstens 10 m² Fläche beanspruchen. 2. Innere Ordnung Die Nutzung des Gartens soll der Vorbemerkung entsprechen. Der Garten soll immer gepflegt sein. Unkraut auf Beeten und Wegen ist einzudämmen; insbesondere ist zu verhindern, dass Unkräuter zum Samentragen kommen. Ein Biogarten muss kein Unkrautgarten sein. Eine feste, ständige Elektroinstallation in der Garten- hütte widerspricht der Bestimmung, dass die Garten- hütten nicht bewohnbar, also zum dauernden Aufent- halt eingerichtet sein dürfen, und ist demnach nicht gestattet. Die Stromentnahme beschränkt sich daher grund- sätzlich auf die nur kurzfristige Benutzung von Elektro- Arbeitsgeräten. Nach Einfahrt auf das Gelände, bzw. nach Ausfahrt vom Gelände der Gemeinschaft Usa-Gärten e.V., sind die installierten Absperrvorrichtungen (z.B. Pfosten und Schranke) unverzüglich wieder zu schließen. Zufahrtswege für Polizei, Feuerwehr und Rettungs- dienste sind freizuhalten. Nichtbeachtung ist dem Vorstand zu melden.
3. Abfallbeseitigung 3.1 Verrottbare Gartenabfälle sind zu kompostieren. Der Komposthaufen soll so angelegt sein, dass Nachbarn und der Gesamteindruck der Garten- anlage dadurch nicht beeinträchtigt werden. Gartengehölze bis zu einer gewissen Stärke kann man mit entsprechenden Geräten zerkleinern; die Anreicherung des Kompostes mit Zellulose dient einer Verbesserung. Zu gewissen Zeiten wird der Verein nach Möglichkeit den städtischen Busch- hacker zur Beseitigung von im Garten nicht ver- wertbaren Holzabfällen bestellen. 3.2 Die Ordnungsbehörde der Stadt Bad Nauheim stellt sehr eindeutig fest, dass aufgrund der ge- setzlichen Vorgaben das Verbrennen von Abfällen auf dem Gelände der Kleingartenanlage Usa- Gärten in Bad Nauheim grundsätzlich unter- bleiben muss (Magistrat der Stadt Bad Nauheim im August 2006). 3.3 Andere Abfälle gehören nicht in den Garten; Rest- müll, Sondermüll etc. sind beizeiten mit nach Hause zu nehmen und nach den Bestimmungen der Stadt Bad Nauheim zu entsorgen. 4. Gartenpflege und Umweltschutz 4.1 Den Gärtnern wird empfohlen, sich im Vereins- haus an Beratungsgesprächen zu beteiligen und Informationen über die Durchführung der nötigen Maßnahmen zu erhalten. 4.2 Neben den Festsetzungen des Bebauungsplans sind das BKIeingG, Gesetze/ Verordnungen der Hessischen Landesregierung, des Wetteraukrei- ses und der Stadt Bad Nauheim, z.B. die Baum- satzung (Anlage) zu beachten, soweit sie für den Kleingartenbereich von Belang sind. 4.3 Informationen, Hinweise und Hilfen beim Obst- baumschnitt, bei Maßnahmen zur Schädlings- bekämpfung und zum Pflanzenschutz, insbeson- dere die zu beachtenden Schutzmaßnahmen bei Anwendung von Giftmitteln (z.B. auch Schutz für Bienen) können beim Gartenfachwart angefordert werden. Hartnäckige Unkräuter und abgestorbene Bestände sind zu entfernen. Beim Heckenschnitt ist auf die Brutzeit der Vögel Rücksicht zu neh- men. 5. Nachbarschaft und Gartenfrieden Muße und Erholung von Gartennachbarn und     Bewohnern der anliegenden Häuser sollen nicht gestört werden. Die Aktivitäten jedes Gärtners    
Satzung:  1  2  3  4  5     Gartenordnung:   1 (2) 3        Bebauungsplan:  1  2  3 
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