> Leitungstrassen Abschnitte C 13
> Natur- und Landschaftsschutz Abschnitte A 3.1
bis 3.3
> Rechtsgrundlagen Abschnitt D
> Usa- Ufer Abschnitte A 1.7; 3.3
> Verkehrsflächen Abschnitte A 1.5; B 9
> Wasser Abschnitte C 11; 14; 15
> Im Abschnitt A2 sind umfangreiche Empfehlungen
für die artgerechte Wahl von Bäumen und Sträu-
chern gegeben, sowie ein Verbot der Neupflanzung
von Nadelhölzern.
Diese Grünordnerische Festsetzungen (§ 9 Abs. 1 Nr.
25) umfassen das Kleingartengebiet „Am Promena-
denweg 1 und 2" allgemein. In den Gärten sind die
Anpflanzungen bzw. Aufwuchs - bei üblicher klein-
gärtnerischen Nutzung - im Leitfaden zur Wertermitt-
lung in hessischen Klein-gärten geregelt. Herausgeber
ist der Landesver-band Hessens der Kleingärtner e.V..
Im Bebauungsplan wird nicht auf Gewächshäuser
eingegangen. Nach dem BKIeingG und der
Kommentierung dazu haben Gewächshäuser eine
Hilfsfunktion bei der kleingärtnerischen Nutzung. Die
für den Kleingarten angemessene Größe reicht bis zu
maximal 4 m² Grundfläche. Ebenfalls an die Garten-
größe angepasst soll ein Gartenteich einschließlich
Uferrand höchstens 10 m² Fläche beanspruchen.
2. Innere Ordnung
Die Nutzung des Gartens soll der Vorbemerkung
entsprechen. Der Garten soll immer gepflegt sein.
Unkraut auf Beeten und Wegen ist einzudämmen;
insbesondere ist zu verhindern, dass Unkräuter zum
Samentragen kommen.
Ein Biogarten muss kein Unkrautgarten sein.
Eine feste, ständige Elektroinstallation in der Garten-
hütte widerspricht der Bestimmung, dass die Garten-
hütten nicht bewohnbar, also zum dauernden Aufent-
halt eingerichtet sein dürfen, und ist demnach nicht
gestattet.
Die Stromentnahme beschränkt sich daher grund-
sätzlich auf die nur kurzfristige Benutzung von Elektro-
Arbeitsgeräten.
Nach Einfahrt auf das Gelände, bzw. nach Ausfahrt
vom Gelände der Gemeinschaft Usa-Gärten e.V., sind
die installierten Absperrvorrichtungen (z.B. Pfosten und
Schranke) unverzüglich wieder zu schließen.
Zufahrtswege für Polizei, Feuerwehr und Rettungs-
dienste sind freizuhalten.
Nichtbeachtung ist dem Vorstand zu melden.
3. Abfallbeseitigung
3.1 Verrottbare Gartenabfälle sind zu kompostieren.
Der Komposthaufen soll so angelegt sein, dass
Nachbarn und der Gesamteindruck der Garten-
anlage dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Gartengehölze bis zu einer gewissen Stärke kann
man mit entsprechenden Geräten zerkleinern; die
Anreicherung des Kompostes mit Zellulose dient
einer Verbesserung. Zu gewissen Zeiten wird der
Verein nach Möglichkeit den städtischen Busch-
hacker zur Beseitigung von im Garten nicht ver-
wertbaren Holzabfällen bestellen.
3.2 Die Ordnungsbehörde der Stadt Bad Nauheim
stellt sehr eindeutig fest, dass aufgrund der ge-
setzlichen Vorgaben das Verbrennen von Abfällen
auf dem Gelände der Kleingartenanlage Usa-
Gärten in Bad Nauheim grundsätzlich unter-
bleiben muss (Magistrat der Stadt Bad Nauheim
im August 2006).
3.3 Andere Abfälle gehören nicht in den Garten; Rest-
müll, Sondermüll etc. sind beizeiten mit nach
Hause zu nehmen und nach den Bestimmungen
der Stadt Bad Nauheim zu entsorgen.
4. Gartenpflege und Umweltschutz
4.1 Den Gärtnern wird empfohlen, sich im Vereins-
haus an Beratungsgesprächen zu beteiligen und
Informationen über die Durchführung der nötigen
Maßnahmen zu erhalten.
4.2 Neben den Festsetzungen des Bebauungsplans
sind das BKIeingG, Gesetze/ Verordnungen der
Hessischen Landesregierung, des Wetteraukrei-
ses und der Stadt Bad Nauheim, z.B. die Baum-
satzung (Anlage) zu beachten, soweit sie für den
Kleingartenbereich von Belang sind.
4.3 Informationen, Hinweise und Hilfen beim Obst-
baumschnitt, bei Maßnahmen zur Schädlings-
bekämpfung und zum Pflanzenschutz, insbeson-
dere die zu beachtenden Schutzmaßnahmen bei
Anwendung von Giftmitteln (z.B. auch Schutz für
Bienen) können beim Gartenfachwart angefordert
werden. Hartnäckige Unkräuter und abgestorbene
Bestände sind zu entfernen. Beim Heckenschnitt
ist auf die Brutzeit der Vögel Rücksicht zu neh-
men.
5. Nachbarschaft und Gartenfrieden
Muße und Erholung von Gartennachbarn und
Bewohnern der anliegenden Häuser sollen nicht
gestört werden. Die Aktivitäten jedes Gärtners
Satzung: 1 2 3 4 5 Gartenordnung: 1 (2) 3 Bebauungsplan: 1 2 3