sind darauf abgestimmt, wenn folgendes beachtet wird: > Geräte mit Verbrennungsmotor (Rasenmäher o. ä. dürfen nur zu folgenden Zeiten benutzt werden: Montags bis Sonnabends von 8.00 bis 13.00 Uhr bzw. 19.00 Uhr während der Sommerzeit; Sonntags nie! > Das generelle Ruhegebot für Sonn- und Feiertage ist zu beachten. Deshalb sollten an diesen Tagen schwere Gartenarbeiten unterlassen und leichte Arbeiten nur durchgeführt werden, wenn es dringend notwendig ist. > Gartenparties dürfen fröhlich sein, jedoch ist die Lautstärke unter Kontrolle zu halten. 6. Wassernutzung Neben der Festsetzung des Bebauungsplans gilt das Verbot des Waschens von Kraftfahrzeugen aller Art, auch nicht mit Wasser aus dem Eimer. Schäden an der Wasserleitung sind sofort einem Vorstandsmitglied zu melden.Während der Win-terperiode wird das Wasser abgestellt. Näheres wird durch aktuelle Bekanntma- chung geregelt. 7. Sonstiges 7.1 Die Gärtner sind verpflichtet, die offiziellen Mittei- lungen im Aushangkasten im Vereinsgarten zu beachten und laufende Informationen bei Ge- sprächen mit Vorstandsmitgliedern einzuholen. 7.2 Über die für den Verein geleisteten Arbeitsstunden führen die Gärtner Nachweise in der jeweils vor- gegebenen Form. Arbeitsleistungen sind vom Vor- stand gegenzuzeichnen. Die Nachweise sind dem Vorstand zum Jahresende zu übergeben. Fehlende Nachweise gelten als nicht geleistete Arbeitsstun- den und sind durch Geldzahlungen zu ersetzen. 7.2.1 Gemäß des einstimmigen Beschlusses der Mit- gliederversammlung vom 19.03.2016 wurde der Ersatzbetrag für ggf. nicht geleistete Arbeitsstun- den auf 15,00 € pro Stunde beschlossen. 7.3 Mitgliedern des Vorstandes ist auf Verlangen Zutritt zu jedem Garten und zu den Gartenhütten zu ge- währen. 7.4 Das Befahren des Promenadenwegs mit PKW ist grundsätzlich untersagt. Nur in dringenden Fällen zum Be- oder Entladen von sperrigem/ schwerem Gut sind Ausnahmen zulässig. Nach dem Ladevor- gang ist das Fahrzeug unverzüglich auf einem der Parkplätze abzustellen. Es wird eine besondere Rücksichtnahme auf Fußgänger und Radfahrer erwartet (Schritt fahren).
7.5 Der Gemeinschaftsgarten und alle allgemeinen Einrichtungen sind dem besonderen Schutz der Gärtner empfohlen. Beobachtete Schäden sind dem Vorstand zu melden, soweit sie nicht an Ort und Stelle behoben werden können. 7.6 Die Haltung von Kleintieren ist in den Gärten nicht erlaubt. 7.7 Diese Gartenordnung ist Bestandteil des zwischen Verpächter und Pächter geschlossenen Pacht- vertrages. Die Gartenordnung 2009 ist beschlossen. Bad Nauheim, den 07.März 2009 Der Vorstand Anlage:  Anpflanzungen im Kleingarten bei 400 m² Garten- fläche, bei üblicher kleingärtnerischen Nutzung: Obstbäume: Busch, Spindel bis 12 Stück davon ein Hoch- oder Halbstamm: Apfel, Pfirsich, Aprikose, Pflaume, Birne, Quitte, Mirabelle, Sauerkirsche, Zwetschge,Süßkirsche (auf nachgewiesener schwachwachsender Unterlage) Beeren: Johannisbeere (Stämmchen, Busch) bis zu 12 Stück Stachelbeere (Stämmchen, Busch) bis zu 12 Stück Brombeere bis 3 Pflanzen, Heidelbeere bis 3 Pflanzen, Weinrebe bis 3 Pflanzen Rhabarber bis 4 Pflanzen, Spargel bis 8 lfd. Meter, Erdbeeren bis 50 m², Ziersträucher (Blütensträucher) bis zu 7 Stück, Zwiebel- / Knollengewächse bis 40 m² Rasen bis 60 m² In kleineren Gärten verringern sich diese Grundwerte entsprechend. Zusatz: Nicht aufgeführte Obstsorten, Sträucher und Kulturen können angepflanzt werden, wenn sie der kleingärtne- rischen Nutzung dienen. (Quelle: Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V.)
Satzung:  1  2  3  4  5     Gartenordnung:   1  2 (3)       Bebauungsplan:  1  2  3 
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