sind darauf abgestimmt, wenn folgendes beachtet
wird:
> Geräte mit Verbrennungsmotor (Rasenmäher o. ä.
dürfen nur zu folgenden Zeiten benutzt werden:
Montags bis Sonnabends von 8.00 bis 13.00 Uhr
bzw. 19.00 Uhr während der Sommerzeit; Sonntags
nie!
> Das generelle Ruhegebot für Sonn- und Feiertage ist
zu beachten. Deshalb sollten an diesen Tagen
schwere Gartenarbeiten unterlassen und leichte
Arbeiten nur durchgeführt werden, wenn es dringend
notwendig ist.
> Gartenparties dürfen fröhlich sein, jedoch ist die
Lautstärke unter Kontrolle zu halten.
6. Wassernutzung
Neben der Festsetzung des Bebauungsplans gilt das
Verbot des Waschens von Kraftfahrzeugen aller Art,
auch nicht mit Wasser aus dem Eimer. Schäden an der
Wasserleitung sind sofort einem Vorstandsmitglied zu
melden.Während der Win-terperiode wird das Wasser
abgestellt. Näheres wird durch aktuelle Bekanntma-
chung geregelt.
7. Sonstiges
7.1 Die Gärtner sind verpflichtet, die offiziellen Mittei-
lungen im Aushangkasten im Vereinsgarten zu
beachten und laufende Informationen bei Ge-
sprächen mit Vorstandsmitgliedern einzuholen.
7.2 Über die für den Verein geleisteten Arbeitsstunden
führen die Gärtner Nachweise in der jeweils vor-
gegebenen Form. Arbeitsleistungen sind vom Vor-
stand gegenzuzeichnen. Die Nachweise sind dem
Vorstand zum Jahresende zu übergeben. Fehlende
Nachweise gelten als nicht geleistete Arbeitsstun-
den und sind durch Geldzahlungen zu ersetzen.
7.2.1 Gemäß des einstimmigen Beschlusses der Mit-
gliederversammlung vom 19.03.2016 wurde der
Ersatzbetrag für ggf. nicht geleistete Arbeitsstun-
den auf 15,00 € pro Stunde beschlossen.
7.3 Mitgliedern des Vorstandes ist auf Verlangen Zutritt
zu jedem Garten und zu den Gartenhütten zu ge-
währen.
7.4 Das Befahren des Promenadenwegs mit PKW ist
grundsätzlich untersagt. Nur in dringenden Fällen
zum Be- oder Entladen von sperrigem/ schwerem
Gut sind Ausnahmen zulässig. Nach dem Ladevor-
gang ist das Fahrzeug unverzüglich auf einem der
Parkplätze abzustellen. Es wird eine besondere
Rücksichtnahme auf Fußgänger und Radfahrer
erwartet (Schritt fahren).
7.5 Der Gemeinschaftsgarten und alle allgemeinen
Einrichtungen sind dem besonderen Schutz der
Gärtner empfohlen. Beobachtete Schäden sind
dem Vorstand zu melden, soweit sie nicht an Ort
und Stelle behoben werden können.
7.6 Die Haltung von Kleintieren ist in den Gärten nicht
erlaubt.
7.7 Diese Gartenordnung ist Bestandteil des zwischen
Verpächter und Pächter geschlossenen Pacht-
vertrages.
Die Gartenordnung 2009 ist beschlossen.
Bad Nauheim, den 07.März 2009
Der Vorstand
Anlage:
Anpflanzungen im Kleingarten bei 400 m² Garten-
fläche, bei üblicher kleingärtnerischen Nutzung:
Obstbäume:
Busch, Spindel bis 12 Stück davon ein Hoch- oder
Halbstamm:
Apfel, Pfirsich, Aprikose, Pflaume, Birne, Quitte,
Mirabelle, Sauerkirsche, Zwetschge,Süßkirsche (auf
nachgewiesener schwachwachsender Unterlage)
Beeren:
Johannisbeere (Stämmchen, Busch) bis zu 12 Stück
Stachelbeere (Stämmchen, Busch) bis zu 12 Stück
Brombeere bis 3 Pflanzen, Heidelbeere bis 3
Pflanzen, Weinrebe bis 3 Pflanzen
Rhabarber bis 4 Pflanzen, Spargel bis 8 lfd. Meter,
Erdbeeren bis 50 m², Ziersträucher (Blütensträucher)
bis zu 7 Stück, Zwiebel- / Knollengewächse bis 40 m²
Rasen bis 60 m²
In kleineren Gärten verringern sich diese Grundwerte
entsprechend.
Zusatz:
Nicht aufgeführte Obstsorten, Sträucher und Kulturen
können angepflanzt werden, wenn sie der kleingärtne-
rischen Nutzung dienen.
(Quelle: Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V.)
Satzung: 1 2 3 4 5 Gartenordnung: 1 2 (3) Bebauungsplan: 1 2 3