Bebauungsplan mit integriertem LandschaftsplanKleingartengebiet „Am Promenadenweg 1 und 2“ Stadt Bad NauheimBüro für Ökologie und künstlerische Landschafts-Architektur (BÖLA)Dipl. Ing. O. Werner, Gutenbrunnen; 66424 HomburgStand:Februar 1998TextfestsetzungenA. Bauplanungsrechtliche Festsetzungen1. Art und Maß der baulichen Nutzung1.1 Innerhalb des Geltungsbereiches sind grund- sätzlich nur eingeschossige Gebäude zulässig.1.2 Auf den privaten Grünflächen mit der Zweckbe-stimmung Kleingarten sind nur Gartenhütten bzw. -Lauben zulässig, die der Aufbewahrung von Garten und sonstige Gerätschaften dienen. Der Aufenthalt in den Lauben und Hütten ist nur vorübergehend zulässig (z.B. zum Schutz gegen Regen). Auf jeder Gartenparzelle ist nur eine Laube bzw. Hütte zu-lässig. Zu den Parzellengrenzen ist ein Mindest-abstand der Lauben und Hütten von 1,50 m ein-zuhalten. Eine Rodung von Obstbäumen im Zuge von Hüttenerrichtungen ist nicht gestattet.1.3 Der umbaute Raum einschließlich eines Vor-daches oder einer überdachten Terrasse darf bei Gerätehütten 15 m³ und bei Gartenlauben 30 m³ nicht überschreiten. Die Grundfläche der Lauben und Hütten darf inklusive Freisitz 24 m² nicht über-schreiten.1.4 In den Gartenlauben bzw. -hütten ist eine Unter-kellerung nicht zulässig, in den Lauben sind nur Trockenaborte zugelassen. Feuerstellen sind in den Lauben und Hütten grundsätzlich nicht zu-lässig.1.5 Bei den Verkehrsflächen handelt es sich gemäß der Planzeichnung um wassergebundene Wege bzw. um wassergebundene Flächen für Stell-plätze.1.6 Die Errichtung von Lauben oder Hütten ist nur innerhalb der ausgewiesenen Baugrenzen zu-lässig.
1.7 Neue Geländeaufschüttungen sind innerhalb des Überschwemmungsgebietes nicht zulässig.Grünordnerische Festsetzungen (§ 9 ABS.1 NR.25)2.1 Die gem. § 9 (1) Nr. 25 a BauGB festgesetzten „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern" sind mit folgenden einheimischen Laubgehölzen zu begrünen:Bäume:Hainbuche Carpinus betuiusFeldahornAcer campestreVogelkirsche Prunus aviumTraubenkirschePrunus padusZitterpappelPopulus termulaSträucher:Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opuiusHasel Corylus avellanaRoter Hartriegel Cornus sanguineaKornelkirsche Cornus masPfaffenhütchen Euonymus europae.Schwarzer Holunder Sambucus nigraLiguster Ligustrum vulgäre Salweide Salix capreaHundsrose Rosa caninaZweigriffliger Weißdorn Crataegus laevigataRote Heckenkirsche Lonicera xylosteumIn den Gärten sind außerdem auch die folgenden orts- bzw. regionstypische Sträucher zulässig: Buchsbaum Buxus sempervirensFliederarten Syringa spec.Johannisbeere Ribes rubrum var. Stachelbeere Ribes uva-crispaJe länger je lieber Lonicera caprifoliumSommerfiieder Buddleja spec.Himbeere Rubus idaeusWeigelie Weigelia floridaStrauchrosen Rosa dumestosum, R. tomentosa, Falscher Jasmin Philadelphus corn.Goldregen Laburnum vulgäreBrombeere Rubus fruticosusSchneeballarten Virburnum spec.Forsythie Forsythia suspense Kletterpflanzen:Efeu Hedera helixWilder Wein Parthenocissus qu.HopfenHumulus lupulus Echter WeinVitis viniferaBlauregenWisteria sinensisWaldrebenartenClematis spec. KletterknöterichPolygonum aubertii